Aktualisierung vom 11.08.2014

Arbeitserlaubnis

Die Statistik zum Thema Arbeitserlaubnis für die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für das Jahr 2013 aktualisiert worden. Die Anzahl der Anträge beziffert sich auf 274 und ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2012: 427). Insgesamt wurden in 2013 248 Anträge genehmigt (90,5 %). Es stehen ausführliche Daten zu den beantragten und genehmigten Arbeitsgenehmigungen im Downloadbereich zur Verfügung.

Beschäftigungs- bzw. Arbeitserlaubnisse

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen ausländischen Personen, die bereits im Besitz eines Aufenthaltsrechtes von über drei Monaten sind und jenen ausländischen Personen, die erst durch die Vergabe einer Arbeitserlaubnis der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Aufenthaltsrecht für Belgien erwirken. Bei der ersten Kategorie trägt der zuständige Dienst des Ministeriums dafür Sorge, dass die betreffenden Arbeitnehmer schnellstmöglich eine Arbeitserlaubnis erhalten, um nicht länger als nötig in Arbeitslosigkeit zu verharren. Bei der zweiten Kategorie achtet die Deutschsprachige Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt darauf, dass auch die hiesigen Arbeitslosen berücksichtigt werden.

Am 1. Mai 2009 entfielen für die Mehrheit der EU-Beitrittsländer (Polen, Tschechische Republik, Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Slowenien, Slowakei) die Arbeitsmarktbeschränkungen, die vorsahen, dass die Arbeitnehmer aus diesen Ländern eine Arbeitserlaubnis benötigten. Seit dem 1. Januar 2014 verfügen die Staatsangehörigen aus Rumänien und Bulgarien ebenfalls über einen freien Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt.

Wer jedoch einen Arbeitnehmer aus Kroatien beschäftigen möchte, muss weiterhin eine Beschäftigungserlaubnis für diesen Arbeitnehmer beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen. Der Arbeitgeber kommt jedoch in den Genuss eines vereinfachten Antragsverfahrens, wenn der potenzielle Arbeitnehmer einen Beruf ausübt, für den es einen Arbeitskräftemangel auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gibt. Am 1. Juli 2015 werden vermutlich jedoch auch die Arbeitsmarktbeschränkungen für die Staatsangehörigen aus Kroatien entfallen.

Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung der Anzahl Anträge auf Arbeitserlaubnisse seit der Übertragung der Ausübung der Kompetenz „Beschäftigung“ zum 1. Januar 2000. Der starke Anstieg der Anzahl Akten bis 2002 war darauf zurückzuführen, dass einige österreichische Speditionsunternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Filiale hatten. Zur Befriedigung ihres Arbeitskräftebedarfes griffen diese Unternehmen auf osteuropäische Fahrer zurück.

Der Hauptgrund für den starken Anstieg ab 2003 war die Einführung der Arbeitserlaubnis C zum 1. April 2003. Diese Arbeitserlaubnis kam primär für Asylbewerber in Frage, deren Asylantrag durch die zuständige Behörde als annehmbar erklärt wurde.

Seit 2005 fiel die Anzahl der Akten kontinuierlich. Dies war darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Anträge auf Beschäftigungserlaubnis für ausländische LKW-Fahrer stark nachgelassen hatte. Der Hauptkunde hatte seine Aktivitäten nämlich nach Tschechien verlagert.

Durch ein Gesetz vom 15. September 2006 wurde ein neues Asylverfahren eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass die sogenannte Annehmbarkeitsüberprüfung entfiel. Es konnten folglich nur noch Anträge für jene Asylbewerber genehmigt werden, die ihren Antrag vor dem 1. Juni 2007 eingereicht hatten und deren Antrag noch als annehmbar erklärt wurde. Seit dem 12. Januar 2010 besteht aber wieder für reguläre Asylbewerber die Möglichkeit, in den Genuss einer Arbeitserlaubnis zu kommen. Seitdem erhalten Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis, wenn das Asylverfahren länger als 6 Monate andauert.

In 2009 sind - wie bereits erwähnt - die Arbeitsmarktbeschränkungen für acht EU-Beitrittsländer entfallen. Die Beitrittsländer machten ursprünglich 12 % aller Antragsakten aus. Angesichts der fallenden Gesamtanzahl der Anträge und der Tatsache, dass in fast allen Fällen keine aufwendige Arbeitsmarktprüfung mehr erforderlich ist, hatte die Regierung am 1. September 2009 beschlossen, dass künftig alle Anträge direkt bei der zuständigen Dienststelle des Ministeriums einzureichen sind. Vorher mussten die Anträge über das Arbeitsamt beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

 

Quelle: MDG, FB Beschäftigung, Statistik Entwicklung Anzahl Anträge auf Arbeitserlaubnis

Die meisten B-Genehmigungen stellte der zuständige Dienst in 2013 für folgende Berufsgruppen aus: Profisportler 40, HoReCa 6, Lebensmittelindustrie 5,  Gesundheit/Soziales 5. Um für die Beschäftigung eines Profisportlers aus einem Nicht-EWR-Staat eine Beschäftigungserlaubnis erhalten zu können, muss dieser ein Einkommen erhalten, das acht Mal dem gesetzlichen Mindestlohn für Profisportler entspricht. Seit dem 01.07.2013 beläuft sich das Mindesteinkommen folglich auf 8 x 9.400 € = 75.200 € auf Jahresbasis.

Die meisten C-Genehmigungen erhielten in 2013 mit 39,6 % Antragsteller asiatischer Herkunft (vor allen Dingen aus Afghanistan, Syrien und Irak). Die zweitgrößte Gruppe bildeten mit 38,85 % die Afrikaner (insbesondere aus Guinea und dem Kongo). Europäer, die nicht aus einem Land stammen, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, stellten 17,99 % der Antragsteller dar (insbesondere aus Bosnien, Türkei und dem Kosovo).  

In 2013 hat sich die Anzahl der C-Genehmigungen stark verringert. Der Fachbereich Beschäftigung des Ministeriums führt dies auf die schnellere Entscheidungsfindung im Bereich der Asylpolitik zurück.