Aktualisierung vom 18.07.2022
Entschuldungsfonds
Somit ist die Anzahl der Anträge geringer als im Vorjahr. Die durchschnittliche Anzahl der Anträge in den letzten fünf Jahren liegt bei sieben Anträgen pro Jahr. In den letzten Jahren sind die Neuanträge an den Entschuldungsfonds stetig zurückgegangen.
Der Entschuldungsfonds existiert seit 1995 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Seine Hauptaufgabe besteht darin, verschuldete Privathaushalte finanziell zu unterstützen. Zinslose Darlehen werden gewährt, die es ermöglichen, die Gesamtschuld der Betroffenen neu zu strukturieren. Über eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle und die Verbraucherschutzzentrale kann ein Antrag gestellt werden.
Von den 241 gestellten Anträgen wurden 200 genehmigt. Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Anträge und deren Genehmigungen der letzten fünf Jahre.
Entwicklung der Anzahl eingereichter und genehmigter Anträge der letzten fünf Jahre
Quelle: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Im Durchschnitt gab es von 2017 bis 2021 mehr weibliche (71 %) als männliche Darlehensnehmer (29 %). Das Durchschnittsalter der Darlehensnehmer der letzten fünf Jahre lag bei 39,8 Jahren. Die meisten Darlehensnehmer waren in den Jahren 2017 bis 2021 alleinlebend (45 %), gefolgt von den Alleinerziehenden (28 %) und den Paaren mit Kindern (17 %). Die Minderheit sind Paare ohne Kinder (10 %). Im Durchschnitt besaßen zwischen 2017 und 2021 65 % der Darlehensnehmer die belgische Nationalität, 3 % waren EU-Bürger und 32 % waren Nicht-EU-Bürger.
Seit der Gründung des Fonds beziffert sich die Gesamtsumme der gewährten Kredite auf 1.087.665,98 Euro. Seit der Schaffung des Entschuldungsfonds wurde dieser mit insgesamt 369.073,14 Euro an Haushaltsdotationen gespeist. Über die Rückzahlung der Darlehen flossen 937.241,78 Euro in den Fonds zurück.
Weitere Informationen zum Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft finden Sie im Jahresbericht, der über den Downloadbereich dieses Artikels abrufbar ist.