Aktualisierung vom 24.08.2022
Die Kinderbetreuung in Ostbelgien
2021 wurden 3.170 Kinder (0-12 Jahre) von ostbelgischen Diensten betreut. Neben der strukturellen Kinderbetreuung in Ostbelgien gibt es auch noch zwei Kinderhorte.
Das Angebot der strukturellen Kinderbetreuung in Ostbelgien umfasst
- die Betreuung durch Tagesmütter des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung (RZKB),
- die Kinderkrippen,
- die außerschulische Betreuung (AUBE),
- die selbstständigen Tagesmütter,
- die private Tagesmütterhäuser.
Neben der strukturellen Kinderbetreuung gibt es noch das Angebot der beiden Kinderhorte in Kelmis und Hauset. Außerdem gibt es in Ostbelgien ein spezifisches Angebot zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten.
Tagesmütterdienst – Tagesväterdienst
Der Tagesmütterdienst ist die tragende Säule der Kleinkindbetreuung in Ostbelgien und steht unter der Trägerschaft des RZKB. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 738 Kinder betreut: 591 Kinder unter und 147 Kinder über drei Jahre.
Kinderkrippen
Die Kinderkrippen sind bezuschusste Kinderbetreuungseinrichtungen, die ebenfalls unter der Trägerschaft des RZKB stehen. 2021 sind insgesamt 175 Kinder in den Krippen Eupen, Hergenrath und St. Vith betreut worden.
Selbstständige Tagesmütter/-väter
2021 wurden insgesamt 345 Kinder durch Selbstständige betreut, hiervon 313 Kleinkinder. Sie sind anerkannt und werden durch Kaleido Ostbelgien begleitet.
Private Tagesmütterhäuser
Private Tagesmütterhäuser sind Einrichtungen, in denen Tagesmütter in einem Team unter einem Dach arbeiten. 2021 wurden insgesamt 97 Kinder dort betreut, davon waren 94 unter drei Jahre alt.
Außerschulische Betreuung (AUBE)
Die außerschulische Betreuung ist die Betreuung von Kindern zwischen 3 und 12 Jahren außerhalb der Schulzeit an Werktagen: vor Schulbeginn und nach Schulschluss, mittwochnachmittags und an Konferenztagen. An fünf Standorten bietet das RZKB in den Oster- und Sommerferien außerdem eine strukturelle Kinderbetreuung an. Im Jahr 2021 wurden durch die AUBE 1.815 Kinder betreut.
Kinderhorte
Punktuell können Babys und Kleinkinder in den anerkannten Kinderhorten der VoG Frauenliga in Kelmis und der VoG Kinder-Betreuungs-Zentrum in Hauset betreut werden. Außerdem können die Kinder zur Entlastung der Erziehungsberechtigten ohne vorherige Anmeldung mehrmals pro Woche vormittags erste soziale Kontakte knüpfen.
Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten
Familien, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen und mindestens drei Kleinkinder unter 18 Monaten haben, haben gemäß der im Erlass vom 3. Dezember 2020 über die Unterstützung von Familien bei Mehrlingsgeburten festgelegten Bedingungen Anrecht auf eine kostenlose Unterstützung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Familien werden durch eine Familienhelferin und Familienhelfer und eine Haushaltshilfe unterstützt. Diese Hilfe wird gewährt bis zu dem Monat (einschließlich), in dem das älteste der drei Kinder das dritte Lebensjahr erreicht. Im Jahr 2021 wurden insgesamt zwei Familien mit Mehrlingsgeburten unterstützt.
Betreute Freizeitangebote durch die Gemeinden
Gemeinden, die betreute Ferienangebote für 3- bis 12-Jährige anbieten, werden durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst. Dabei haben die Gemeinden die Möglichkeit, diesen Auftrag einem lokalen Träger zu übergeben. Aktuell hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Konventionen mit vier Gemeinden abgeschlossen.
Im weiterführenden Artikel finden Sie Zahlen zum Deckungsgrad der Kinderbetreuung.