Arbeitskräfteerhebung

Die AKE ist eine sozioökonomische Umfrage in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, bei der jährlich knapp 1.000 Haushalte zu den Themen Beschäftigung und Ausbildung befragt werden.

Beim alljährlichen Treffen im Jahre 2016 wurde die Reform der AKE präsentiert. Die Interviewer erfuhren mehr über die neue Vorgehensweise bei der Befragung.

Die Teilnahme ist verpflichtend

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Die Haushalte sind verpflichtet (Art. 2, 2 des KE vom 10. Januar 1999) die geforderten Informationen zu liefern, ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Statuts der Personen. Diese Auskunftspflicht wurde eingeführt, um Antwortausfälle so gut wie möglich zu beschränken.

Sind meine Angaben geschützt?

Die Interviewer, die die Generaldirektion Statistik mit der Durchführung der Befragung beauftragt, sind an die statistische Geheimhaltungspflicht gebunden (Art. 18 und Art. 22 des Gesetzes vom 4. Juli 1962).

Individuelle Daten an Privatpersonen oder an andere Behörden (besonders an Steuer- oder Justizbehörden) weiterzugeben, verbietet das Statistikgesetz strengstens. Die erhobenen Daten werden immer anonymisiert und mindestens auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengeführt.

Wie wird die Befragung durchgeführt?

An dieser Stelle setzt die Reform der AKE an:

Ursprünglich wurde jeder zufällig ausgewählte Haushalt nur einmal befragt. In Zukunft werden zusätzlich drei weitere Interviews mit demselben Haushalt durchgeführt. Die zusätzlichen Interviews sind dabei kürzer als das erste umfassendere Interview und erfassen vor allem die Änderungen im Vergleich zum ersten Befragungszeitpunkt.

Von dieser Erweiterung erhofft sich die Generaldirektion Statistik qualitativ bessere Ergebnisse und eine höhere Stabilität der Daten. Außerdem wird auf diese Weise die Vorgehensweise an viele andere Länder der EU angepasst, wodurch eine Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht wird.

Die erste Befragung der AKE wird am Wohnsitz persönlich durch den Interviewer ausgefüllt. Die Interviewer sind dazu aufgefordert, alle Personen von mehr als 15 Jahren persönlich zu befragen. Dabei begeben sie sich mit ihrem Laptop zu den ausgewählten Personen und erfassen die Informationen sofort beim Gespräch. Haushalte, die sich ausschließlich aus inaktiven Personen von 64 Jahren und älter zusammensetzen, dürfen auch per Telefon befragt werden.

Die folgenden drei Interviews können wahlweise mit dem Interviewer per Telefon oder persönlich durch den Interviewten online (CAWI-Methode) durchgeführt werden.

Wie kann ich Interviewer werden?

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sucht ständig Interviewer, die im Rahmen der AKE Befragungen durchführen. Die Interviewer werden für jede Befragung nach den vorgegebenen Richtlinien bezahlt. Falls Sie Interesse haben, Interviewer zu werden, können Sie sich gerne im Ministerium melden.