13. Statistik und Datenschutz?
Ob und wie sehr Sie Ihre Daten schützen müssen oder auch möchten, hängt selbstverständlich von Ihren Daten ab und ist mit ihrem Datenschutzbeauftragten abzuklären.
Im Allgemeinen gilt jedoch, dass Sie personenbezogene Daten unzugänglich aufbewahren sollten. Mit einer Datenschutz-Erklärung signalisieren Sie den Datenlieferanten zusätzlich, dass Sie personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterleiten und vertraulich behandeln.
Möchten Sie die Daten zur Erstellung von Statistiken nutzen? Das ist meistens gar kein Problem, wenn Sie die Daten vorher anonymisieren. Sie erstellen zu diesem Zweck eine neue Tabelle, in der Sie alle personenbezogenen Angaben (Namen, Adressen, Firmenbezeichnungen, usw.) entfernen.
Andere Merkmale (Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen,…), die möglicherweise auf eine bestimmte Person oder Organisation schließen lassen, sind durch allgemeine Kodierungen zu ersetzen oder in Kategorien zusammenzufassen. So wird zum Beispiel aus dem Blumenkübel-Schweißer eine „Fachkraft im Metallsektor“, oder aus dem Weinfachhandel ein Einzelhändler im Lebensmittelsektor.
Wie sehr Sie verallgemeinern, hängt von der Struktur Ihrer Daten ab. Die Grundregel dabei lautet, dass Sie die Daten so zusammenfassen und kategorisieren, dass nur mit „unverhältnismäßigem Aufwand“ der Bezug zu einer bestimmten Person hergestellt werden kann.
Um Statistiken innerbelgisch aber auch über die Grenzen hinaus vergleichen zu können, sollten Sie vorhandene Nomenklaturen nutzen. International anerkannte Kodierungen und Klassifizierungen finden Sie auf dem Klassifikationsserver „RAMON“ von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/ramon Darüber hinaus sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft -Generaldirektion Statistik, spezifisch belgische Nomenklaturen verfügbar.