Krisenmanagement der Regierung und Akzeptanz der Maßnahmen

Die Akzeptanz der getroffenen politischen Maßnahmen ist gesunken.

Mit der bisherigen Arbeit der föderalen Regierung in Brüssel sind 46 Prozent der Bewohner in Ostbelgien (sehr) zufrieden und 50 Prozent weniger bzw. gar nicht zufrieden. Mit der bisherigen Arbeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind dagegen 68 Prozent der Bürger in Ostbelgien (sehr) zufrieden und 30 Prozent weniger oder gar nicht zufrieden. Somit sind jeweils etwas weniger Befragte sowohl mit der Arbeit der föderalen Regierung als auch mit der Arbeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft zufrieden als noch im Herbst 2020 (- 5 bzw. - 4 Prozentpunkte).

Was die Akzeptanz der getroffenen politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, hält nur noch jeder zweite Bürger die zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen politischen Maßnahmen für angemessen. Im Herbst 2020 waren es noch knapp zwei Drittel. 30 Prozent (+ 13 Prozentpunkte im Vergleich zum Herbst 2020) gehen die Maßnahmen zu weit, unverändert 16 Prozent halten die Maßnahmen für nicht weitreichend genug. Konkret nach der Einschätzung zu einzelnen getroffenen Maßnahmen gefragt, ergibt sich ein differenziertes Bild. Zwar finden die meisten der ergriffenen Maßnahmen die Zustimmung einer Mehrheit der Bevölkerung, jedoch gibt es auch zwei Maßnahmen, die mehrheitlich als zu weitreichend bewertet werden.

  Die Maßnahme ist/geht
  angemessen zu weit nicht weit genug*
  % % %
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann sowie an festgelegten Orten 88 8 3
Abstandspflicht von 1,5 Metern zu anderen Personen 79 17 3
Homeoffice als Pflicht in allen Unternehmen,
Vereinigungen und Diensten, sofern keine
zwingenden betriebsbedingten Gründe
entgegenstehen
72 20 2
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Sekundarschülern in der Schule 66 28 2
Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum 65 29 2
Verbot von Veranstaltungen mit Freizeit- und Unterhaltungscharakter mit gewissen Ausnahmen 64 30 4
Ausnahmeregelung für Reisen von Einwohnern einer Grenzgemeinde oder unmittelbaren Nachbargemeinde in ein angrenzendes Land ohne Angabe eines triftigen Grunds 62 33 3
Nächtliche Ausgangsbeschränkung von 0 bis 6 Uhr 58 39 1
Schließung von Cafés, Bars und Restaurants 33 65 1
Begrenzung der engen Kontakte auf maximal eine Person außerhalb des eigenen Haushalts 24 73 2
       
*) an 100 Prozent fehlende Angaben = „weiß nicht“